Anschrift   Elser Elektro+Haustechnik GmbH & Co. KG
Hauptstraße 105
73104 Börtlingen
 
Geschäftsführer   Gerhard Scharpf
Prokura   Margit Scharpf
 
Registergericht   Amtsgericht Göppingen, HRA 1359
USt-IdNr.   DE246219550    
Steuernummer   Finanzamt Göppingen 63367/45006
 
Verantwortlicher im Sinne
des Medienstaatsvertrags
  Gerhard Scharpf

 

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Freistellungsbescheinigung

Die neue Bauabzugsbesteuerung ab dem 1. Januar 2002   Der Gesetzgeber hat am 22. Juni 2001 das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe erlassen. Kernstück des Gesetzes in die Einführung eines Steuerabzugs, der vom Empfänger von Bauleistungen unter bestimmten Voraussetzungen vorzunehmen ist.  

Voraussetzungen des Steuerabzugs

Werden im Inland Bauleistungen für einen Unternehmer erbracht, so hat dieser (Leistungsempfänger) einen Steuerabzug von 15 % von seiner Gegenleistung (Rechnungsbetrag) vorzunehmen. Diese sind vom Leistungsempfänger an das Finanzamt des Leistenden abzuführen.

Freistellungsbescheinigung  

Der Steuerabzug ist dann nicht vorzunehmen, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger im Zeitpunkt der Gegenleistung eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Maßnahmen zur Überprüfung der Freistellungsbescheinigung: Elektronische Abfrage unter www.bff-online.de (Bundesamt für Finanzen) und Ausdruck eines positiven Protokolls!

Download Freistellungsbescheinigung