| Anschrift |
Elser Elektro+Haustechnik GmbH & Co. KG Hauptstraße 105 73104 Börtlingen |
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| Geschäftsführer | Gerhard Scharpf | |||
| Prokura |
Margit Scharpf |
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| Registergericht | Amtsgericht Göppingen, HRA 1359 | |||
| USt-IdNr. | DE246219550 | |||
| Steuernummer |
Finanzamt Göppingen 63367/45006 |
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Verantwortlicher im Sinne des Medienstaatsvertrags |
Gerhard Scharpf | |||
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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Für alle Links unter http://www.elektro-elser.de gilt: Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit von allen Inhalten aller gelinkten Seiten und machen uns ihre Inhalte nicht zu eigen. |
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Freistellungsbescheinigung Die neue Bauabzugsbesteuerung ab dem 1. Januar 2002 Der Gesetzgeber hat am 22. Juni 2001 das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe erlassen. Kernstück des Gesetzes in die Einführung eines Steuerabzugs, der vom Empfänger von Bauleistungen unter bestimmten Voraussetzungen vorzunehmen ist. Voraussetzungen des Steuerabzugs Werden im Inland Bauleistungen für einen Unternehmer erbracht, so hat dieser (Leistungsempfänger) einen Steuerabzug von 15 % von seiner Gegenleistung (Rechnungsbetrag) vorzunehmen. Diese sind vom Leistungsempfänger an das Finanzamt des Leistenden abzuführen. Freistellungsbescheinigung Der Steuerabzug ist dann nicht vorzunehmen, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger im Zeitpunkt der Gegenleistung eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Maßnahmen zur Überprüfung der Freistellungsbescheinigung: Elektronische Abfrage unter www.bff-online.de (Bundesamt für Finanzen) und Ausdruck eines positiven Protokolls! Download Freistellungsbescheinigung
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